Das elektrische Einrad (kurz auch EWheel, Solowheel, OneWheel oder Monowheel genannt), ist ein Thema, was gerade durch alle Pressen geht. Dabei stellen die veralteten Gesetze, die größte Hürde da, diese bahnbrechende Erfindung zu nutzen. Wir wollen darüber aufklären und einen Leitfaden an die Hand geben wie damit umgegangen werden kann und was daraus wird.
Die aktuelle rechtliche Lage zu EWheels ganz einfach gefasst
Das EWheel wird als Kraftfahrzeug eingestuft, weil es schneller als 6km/h fährt und rein motorisiert betrieben ist. Leider gibt es für diese Art Kraftfahrzeug keine definierte Fahrzeugart oder Klasse. Somit ist es aktuell nicht möglich nach deutschen Regularien und Normen technische oder verhaltenstechnische Prüfung durchzuführen, um den Umgang damit schriftlich und sicher zu regulieren. Bis dies soweit ist, hat man keine andere Wahl, als nach der Auslegung der Behörden behandelt zu werden und das sieht in diesem Fall ganz strickt so aus.
Es ist erlaubt auf Privatgelände EWheel zu fahren, wo der Besitzer es genehmigt. Man darf mit dem EWheel nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, weil sonst ohne Zulassung (Ordnungswidrigkeit), ohne Versicherungsschutz (Straftat) und unter Umständen ohne Führerschein (Straftat) gefahren wird. In öffentlichen Grünanlagen, wie in Parks oder auf Spielplätzen ist es ebenso nicht erlaubt, da man hier eine Ordnungswidrigkeit begeht. Im Wald darf man damit ebenso wenig fahren solange im Einzelfall keine Erlaubnis eines Waldbesitzers vorliegt.
Wir geben uns damit nicht zufrieden, wollen das ganze genauer beleuchten und über alles aufklären, was darüber zu wissen ist, wie man sich demgegenüber verhalten kann und wie die aktuelle Lage geändert wird und was diese Änderung bewirken kann und wird.
Die Aktuelle Stimmung und Hintergrundinformationen
Es verbreitet Staunen und Freude. Durch die rechtliche Situation hat das Thema aber für jeden einen faden Beigeschmack. Ob es die Fahrer der selbstbalancierenden Einräder, Scooter, E-Boards, den sogenannten Hoverboards sowie andere unregulierte Vehikel oder die Ordnungshüter selbst anbelangt. Die Fahrer sind mit einem mulmigen Gefühl in der Magengrube unterwegs, sobald sich ein blau-weißes Fahrzeug nähert. Es war eine lange Zeit so, dass die Polizei gar nicht genau wusste ob oder wie sie in diesen Fällen mit der Sachlage umgehen soll und dachten in den meisten Situationen, dass es viel zu schön ist, als aufgehalten und geahndet zu werden. Vor allem, weil es die meisten selbst interessiert und sie es viel zu schön und praktisch finden, als jemanden dafür belangen zu wollen, sondern lieber selbst damit fahren würden. Der Großteil der Polizeibelegschaft ist heutzutage jedoch gut aufgeklärt und weiß, dass und welche Verletzung unserer gesetzlichen Regularien vorliegen und wie gehandelt werden muss.
Man kann ruhig behaupten, dass es eines der schönsten und smartesten Dinge unserer Zeit ist. Jeder will wissen, was es ist, woher es kommt, wie es funktioniert, wie man es bedient und will es letzten Endes haben. Menschen von Jung bis Alt fahren damit und erfreuen sich ihres Lebens, wenn sie das erste Mal darauf stehen. Der Traum vom Fliegen war einem nie näher und dabei so sicher zugleich. Ein Gefühl von Freiheit und Hoffnung kommt in jedem dabei auf. Ein Fortbewegungsmittel was praktischer, kompakter, spaßiger, sicherer und eleganter kaum sein kann. Ein Transportmittel was unsere Gesellschaft als persönlicher Mobilitätskompagnon wieder mehr zusammenbringt und miteinander verbindet. Das Ewheel hat das Potential unsere Verkehrssituation sowie die Umweltbelastung erheblich zu entspannen und zu verbessern. Ähnlich smarte Elektrofahrzeuge, wie E-Scooter, E-Skateboards, Rocket-Skates oder das One-Wheel gehören selbstverständlich genauso dazu.
Derzeit muss sich jeder, der so etwas wunderbares als Mobilitätslösung oder Sportgerät nutzen möchte, wie ein Schwerverbrecher fühlen, solange man sich im Bereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bewegt, wo die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt. Dabei will man unserer Umwelt und dem eigenen Lebensgefühl nur etwas Gutes tun. Das Gefühl der Unabhängigkeit gegenüber Ölkonzernen, der Parkraumbewirtschaftung und Automobilgiganten. Die Sorglosigkeit gegenüber Fahrraddieben und das freie Fortbewegen. So schön diese Vorstellung auch sein mag, aber unsere Gesetze kommen der technischen Entwicklung dieser Welt nur schwer, bis gar nicht hinterher. Seit 2011 gibt es das Solowheel schon in den USA zu kaufen und ebenso seit Ende 2011 hier in Deutschland und Europa. Mittlerweile haben wir 2017 und es gibt schon über 100 verschiedene Modelle von gut 40 verschiedenen Herstellern. In Frankreich redet man mit einer Welle von Begeisterung und millionen erlaubten
elektrischen Einrädern sowie anderen smarten Mikromobilen von dem Megahype um das Fortbewegungsmittel der Zukunft. In den meisten europäischen Ländern ist es erlaubt. In Österreich werden die Wheels geduldet und in der Schweiz haben sie es in die Elektromobilitätsrichtlinie neben dem Segway offiziell Einzug gefunden, jedoch tun sich die aktuellen chinesischen Hersteller noch schwer, der Richtlinie zu entsprechen.
Nur wir Deutschen sitzen wieder da und können zusehen, wie alle Länder um uns herum mit der aktuellen Technologie mitgehen und Spaß daran haben. Ok nicht alle anderen Länder und in vielen ebenso beschränkt, dennoch sind wir fast allen mindestens einen Schritt hinterher. Während wir uns mit den Ordnungshütern rumschlagen und uns als Schwerverbrecher hinstellen lassen müssen, bzw uns zumindest in vielen Fällen fühlen. Frei nach dem Motto: „Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht“. Genau so fühlt man sich dann in einem Land der angeblichen Freiheit. Umringt von einer Schar von Bauern, die ängstlich den Traditionen nachgehen und brav auf die Gesetze von Vater Staat warten der durch seine Überbürokratisierung und seinen lobbyistisch geführten Züge, dem Zeiger der Zeit um Lichtjahre hinterhereilt.
Die Gesetzliche Lage ist demnach die größte Hürde und Einstiegsbarriere für eine freiere Welt durch Individualverkehr mit Mikromobilität, wobei elektrische Einräder dabei die Königsklasse bei der Fortbewegung auf dem Land darstellen. Seit 2011 sind elektrische Einräder mit dem Solowheel nun auf dem Markt. Ganz zu schweigen von elektrischen Stehscootern, die es schon seit über 100 Jahren in elektrischer Bauweise existieren. 2014 wurde von der dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) eine Studie an die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) übergeben, um eine Regelung für die Mikromobilitätslösungen, wie die Hoverboards oder EWheels zu erarbeiten. Die letzte Auskunft nach Anfrage im Juni diesen Jahres war, dass es im Januar 2018 das erste Review der Studie in den zuständigen Ministerien besprochen wird. Wie lange es tatsächlich dauert, bis eine offizielle Zulassung, bzw. Regelung dafür erwartet werden kann, ist noch fragwürdig. Denn mit Details zum aktuellen Stand wird sich vom BMVI weitestgehend bedeckt gehalten.
Die Bedingungen zur offiziell rechtmäßigen Nutzung von elektrischen Einrädern, Solowheels, Monowheels, Onewheels:
Der aktuelle Stand der Gesetzeslage hierzulande beruht auf drei Grundlagen. Zum einen der Zulassungspflicht, zum anderen der Führerscheinpflicht und desweiteren der Versicherungspflicht. Dazu gab es 2015 in Berlin einen der ersten internen Polizeiberichte.
Der lustigste Vorwurf ist der der Steuerhinterziehung, weil man ja auch keine Versicherung bezahlt,
worin Steuern enthalten sind. Diese ganz ausführliche Variante wurde vor einem Kurs am Tempelhofer Feld überraschender Weise dieses Jahr das erste Mal von einem anscheinend sehr gut informierten Polizeikollegen erörtert und wir wurden darauf hingewiesen, dass wir nicht über die Umzäunung hinausfahren dürfen, weil er sonst gezwungen ist ein Verfahren einzuleiten. Was er nicht wusste ist, dass es da noch ein Grünanlagengesetz gibt, was das fahren mit Kraftfahrzeugen ebenso untersagt und mit einer Strafe von bis zu 5000€ belegen kann. Jetzt denkt der eine oder andere evtl. dass es erlaubt ist, sich im Wald frei damit bewegen zu dürfen, aber selbst da gibt es für Kraftfahrzeuge ein Verbot. Hier nun genaueres zu all dem.
Die Zulassungspflicht
Fährt ein rein motorbetriebenes nicht auf Schienen geführtes Fahrzeug, schneller als 6 km/h, ist es nach der StVZO ein Kraftfahrzeug und somit zulassungspflichtig. Diese Definition und Zuordnung trifft bei einem elektrischen Einrad zu. Um eine Zulassung für ein Fahrzeug zu erwirken, muss es zulassungsfähig sein. Für die Zulassungsfähigkeit muss ein Fahrzeug klassifiziert, sowie Prüfungsfähig, demnach ein technischer Prüfkatalog vorhanden sein und dem Prüfer vorliegen. Ebenso die verhaltenstechnischen regularien, also die Art und ob eine Führerscheinprüfung unter welchen Bedingungen für die Nutzung stattzufinden hat, muss ebenso geklärt sein. Dazu unten zum Thema Führerscheinpflicht mehr. Nach der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV) sowie nach den EG-Fahrzeugklassen ist keine Fahrzeugklassifizierung für elektrische Einräder, Hoverboards, E-Scooter vorhanden, worauf sich die StVZO wert legt. Somit ist von vornherein keine Grundlage des erlaubten Fahrens im Öffentlichen Straßenverkehr nach dem Deutschen Gesetz gegeben. Es kann also keine Prüfung zur Zulassung von elektrischen Einrädern stattfinden, solange keine Einordnung der Fahrzeugart, bzw. Fahrzeugklasse stattgefunden hat. Jetzt fragt man sich, wie es denn nun möglich sein wird eine Zulassung zu erhalten, bzw. die Kraftfahrzeuge zu klassifizieren, welche bisher noch nicht den Einzug in unsere gesetzlichen Regularien erhalten haben?
Dazu müssen die technischen Grundlagen, welche prüffähig gemacht werden müssen, festgesetzt sein. Auf der anderen Seite hat eine verhaltenstechnische Regulierung ebenso eingeführt zu werden.
Die Versicherungspflicht
Da es keine aktuell keine Möglichkeit der Zulassung von elektrischen Einrädern gibt und sie als Kraftfahrzeuge eingestuft sind, gibt es ebenso keine Möglichkeit eine KFZ-Versicherung darauf abzuschließen. Das fahren ohne Versicherungsschutz ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und ist als Straftat ausgelegt, die mit einer hohen Geldbuße oder sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Fortsetzung folgt…